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Deutscher König
Während es in Europa nur einen römisch-deutschen Kaiser gab, sind sonst mehrere Könige zu nennen: Deutschland, Frankreich, England, Spanien, Sizilien, Böhmen, Ungarn u. a.
1356 regelte auf dem Nürnberger Reichstag Kaiser Karl IV. die Wahl des deutschen Königs durch sieben Kurfürsten (kur = wählen) erstmals schriftlich in der Goldenen Bulle. Das Wort Bulle bedeutet Siegel. Der deutsche König nahm insofern eine bedeutende Stellung in Europa ein, da er über Jahrhunderte auch der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war.
Als römisch-deutscher König wird jener Herrscher bezeichnet, der zwar als deutscher König gewählt und gekrönt, aber noch nicht zum Kaiser gekrönt wurde. Die Wahl zum römisch-deutschen König erfolgte traditionsgemäß in Frankfurt am Main, die Krönung über lange Zeit in Aachen, später auch in Frankfurt. Der erste Reichstag, das Treffen der deutschen Reichsfürsten, fand grundsätzlich in Nürnberg statt.
Äußere Zeichen sind die Königskrone und der einköpfige Königsadler. Die Habsburger hatten verschiedene Hauskronen. Die Reichs- bzw. Kaiserkrone war die Krone der König und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches seit dem Hochmittelalter.
Joseph II., Sohn Maria Theresias, war Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, römisch-deutscher König, König von Böhmen, König von Ungarn, Erzherzog von Österreich, Gefürsteter Graf von Tirol etc.
Da die Habsburger ab dem 15. Jh. sowohl die Würde des römisch-deutschen Königs als auch jene des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation inne hatten, trugen sie die Reichs- oder Kaiserkrone auch als deutsche Könige.
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