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Römisch-deutscher Kaiser
Der Kaiser war in Europa der höchste weltliche Herrscher. Bis 1453 gab es zwei Kaiser: jenen des Heiligen Römischen Reiches und jenen des Oströmischen Reiches (Byzanz).
Am Weihnachtstag des Jahres 800 wurde der Franke Karl der Große in Rom von Papst Leo III. zum Kaiser gekrönt. Es ging dabei gedanklich um eine Erneuerung des römischen Kaisertums, um die Anknüpfung an die spätantike Kaiseridee eines Weltreichs. Karl der Große fühlte sich als Schutzherr aller Christen und damit auch des Papsttums.
Kaiser Otto der Große erneuerte 962 das fränkisch-römische Kaisertum. Ab damals besaß der deutsche König die Anwartschaft auf das Kaisertum. Der Gedanke der Übertragung der höchsten weltlichen Macht von den Römern auf die Deutschen bildete die Grundlage. Die Kaiser sahen sich von Gott zu ihrem Amt beauftragt und auserwählt.
Der Kaiser übte sowohl weltliche als auch geistliche Macht aus, was immer wieder zu Streitigkeiten mit den Päpsten führte. Die Kaiserwürde erforderte über Jahrhunderte Salbung und Krönung durch den Papst. Durch das Niederknien vor dem Papst demonstrierte der Kaiser aber auch, dass der Papst als Nachfolger Christi vor ihm stand. Das Wort Kaiser leitet sich von Cäsar, dem antiken Imperator, ab.
Der letzte in Rom vom Papst gekrönte Kaiser war Friedrich III., der Vater Kaiser Maximilians I. Maximilian wollte nach Rom zu Kaiserkrönung ziehen, wurde jedoch von den Venezianern daran gehindert. 1508 krönte er sich selbst mit Einverständnis des Papstes im Dom von Trient zum „Erwählten Römischen Kaiser“. Diesen Titel übernahmen alle seine Nachfolger. Sein Enkel Kaiser Karl V. ist der letzte vom Papst gekrönte Kaiser, allerdings nicht in Rom, sondern in Bologna.
1254 tritt erstmals die Bezeichnung Heiliges Römisches Reich auf, damit verbunden der Begriff römisch-deutscher Kaiser. Im 15. Jh. kam die Bezeichnung „Deutscher Nation“ dazu, der Hinweis auf den Anspruch der deutschen Könige. Die Grenzen des Reiches veränderten sich immer wieder, waren jedoch grundsätzlich mit dem Herrschaftsgebiet des deutschen Königs gleichgesetzt.
Der Kaiser sah sich auch als Oberhoheit über alle anderen abendländischen Herrscher. Die Realität sah jedoch so aus, dass die Kaiser im Heiligen Römischen Reich meist wenig zu sagen hatten. Die einzelnen Reichsfürsten verfolgten ihre eigenen Ideen und ihr Selbständigkeit.
Ab der Mitte des 15. Jh. bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 war die Kaiserwürde mit einer Ausnahme bei den Habsburgern - von 1742-1745 trug der bayerische Wittelsbacher Karl VII. diesen Titel.
Als äußeres Zeichen der Kaiserwürde dienten neben anderen Insignien die Reichskrone und ab 1433 der doppelköpfige Kaiseradler.
1806 legte Kaiser Franz II. die römisch-deutsche Kaiserkrone nieder und erklärte das Heilige Römische Reich Deutscher Nation für beendet. Die politischen Zustände, allen voran der Aufstieg Napoleons zum Kaiser der Franzosen, hatten ihn dazu veranlasst. Schon 1804 hatte Kaiser Franz II. Österreich zum Kaisertum erhoben und ging damit als Kaiser Franz I. von Österreich in die Geschichte ein.
1871 entstand das Deutsche Kaiserreich, erblich mit der Krone Preußens verbunden. 1918 brachte sowohl das Ende des Kaisertums Österreich als auch des Deutschen Kaiserreichs.
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