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Heirat - Ehe - Familie

Maria Karolina und ihr Gatte König Ferdinand von Neapel-Sizilien (Hofburg Innsbruck, Foto: A. Prock)In den Adelshäusern spielte früher das Thema Liebe meist keine Rolle. Ehen wurden aus Vernunftgründen geplant und durchgeführt. Die Eltern bestimmten, wen ihre Kinder zu heiraten hatten und die Kinder wurden dazu nicht gefragt. Das war auch bei Maria Theresia so. Nur eine Tochter, Maria Christine, durfte ihren Wunschmann ehelichen. Maria Theresia selbst hatte schon in Kindesjahren Franz Stephan kennengelernt und auch die Ehe mit ihm durchgesetzt. Allerdings passte Franz Stephan ganz gut in das politische Konzept von Maria Theresias Vater Kaiser Karl VI.

Eheabsprachen der Eltern erfolgten oft schon mit der Geburt der Kinder, ja sogar schon vorher.

Kinder wurden grundsätzlich sehr früh verheiratet. Möglichst junge Mädchen fügten sich leichter dem Willen ihrer Eltern und ihrer Ehemänner. Außerdem wollte man schon früh Konkurrenz ausschalten und die weibliche Fruchtbarkeit ausnutzen. An oberster Stelle stand das politische Interesse der Eltern. Es herrschte außerdem eine hohe Kindersterblichkeit und es gab oft Komplikationen bei der Schwangerschaft.

Die zwei junge verstorbenen Kinder Maria Elisabeth und Maria Carolina (Hofburg Innsbruck, Foto: A. Prock)Das Ehealter wurde laut kirchlicher Gesetzgebung meist mit dem Eintritt der Geschlechtsreife festgesetzt, bei Knaben mit dem 14. Lebensjahr, bei Mädchen mit dem 12. Lebensjahr. Doch geschah eine Verheiratung auch oft schon früher. So sollte die 12-jährige Maria Josepha den 15-jährigen Ferdinand von Neapel-Sizilien heiraten, starb jedoch einige Tage vor der Abreise an den Pocken.

Hauptaufgabe der jungen Ehefrauen war es, möglichst viele Kinder zu bekommen. Am wichtigsten war natürlich die Geburt von Söhnen. Wie man auch bei der Familie Maria Theresias sehen kann, starben Kinder oft schon im Säuglings- oder frühen Kindesalter bzw. auch bei der Geburt. Der Wert einer Frau wurden in Geburten gemessen. Es ging vor allem um den Erhalt der Dynastie. Maria Theresia hatte 16 Kinder, Maria Ludovica, Gattin von Kaiser Leopold II., ebenfalls. Eine Fürstin, die unfruchtbar war oder nicht den ersehnten männlichen Thronfolger zur Welt brachte, konnte gesellschaftlich einen sehr schweren Stand haben. Meist wandte sich ihr Ehemann von ihr ab.

Bei Staatsheiraten lebten die künftigen Ehepartner meist voneinander getrennt, Brautwerbung und Geschenkübergabe erfolgten durch Gesandte. Vor dem ersten Zusammentreffen waren rechtliche, erbliche und finanzielle Fragen in einem Ehevertrag zu klären und festzulegen.

Die Trauung erfolgte zuerst meist per procurationem. Dazu reiste ein Vertreter des Bräutigams zur Braut, legte sich mit ihr ins Bett und entblößte sein rechtes Bein. Oder er streckte sein entblößtes rechtes Bein zu ihr ins Bett. Das alles geschah öffentlich und war sozusagen der „Voreheschluss“.

Erzherzog Leopold und seine Gattin Maria Ludovica - Triumphpforte in Innsbruck (Foto: A. Prock)Zur eigentlichen Hochzeit mussten Braut und Bräutigam zusammenkommen. Grundsätzlich reiste die Braut zum Bräutigam. Es war allgemein üblich, dass sich beide vorher nicht gesehen hatten und sich somit kurz vor der Hochzeit erstmals gegenüberstanden. So war es bei Erzherzog Leopold, der 1765 in Innsbruck die spanische Prinzessin Maria Ludovica heiratete, aber auch bei Erzherzogin Maria Karolina, die zur Hochzeit mit König Ferdinand nach Neapel reiste.

Sehr häufig waren Braut und Bräutigam eng verwandt, was vor allem bei den Habsburgern gerne vorkam. In diesen Fällen mussten päpstliche Dispense eingeholt werden.

Die Höhe der Mitgift der Braut hing vom Rang des Bräutigams ab. Dem Heiratsgut der Braut entsprach die sogenannte Widerlage des Bräutigams in meist gleicher Höhe. Der Bräutigam sollte der Braut nach der Hochzeitsnacht die MorgengabeErzherzogin Maria Elisabeth als Äbtissin des Adeligen Damenstifts in Innsbruck (Hofburg Innsbruck, BHÖ/Foto: Bunge) entrichten. Für den Fall, dass die Braut Witwe wurde, musste sie eine Witwenversorgung und einen Witwensitz haben.

Nach der Hochzeitsfeier fand das Beilager statt. Erst mit dem Vollzug war die Ehe voll gültig und nach kirchlicher Auffassung unauflöslich.

Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe konnte nur durch den Tod aufgelöst werden, eine Ehescheidung mit dem Recht der Wiederverheiratung bestand nicht. Nur bei erwiesener Unfähigkeit des Mannes, den ehelichen Akt zu vollziehen, war eine Scheidung möglich. Keine Scheidung gab es jedoch bei Unfruchtbarkeit der Frau.

Blieben adelige Damen unverheiratet, war ihr Versorgung wichtig. Meist traten sie in ein Kloster ein, oder es wurde sogar ein Kloster für sie gegründet. Erzherzogin Maria Anna war in Klagenfurt eng mit dem Orden der Elisabethanerinnen verbunden, Maria Elisabeth wurde die erste und einzige Äbtissin des Adeligen Damenstifts in Innsbruck.

Die Erzherzoginnen Magdalena, Margarete und Helena, drei Töchter Kaiser Ferdinands I., blieben unverheiratet und gründeten 1566 das königliche Damenstift in Hall als Versorgungsstätte. Ihr Bruder war der Tiroler Landesfürst Erzherzog Ferdinand II., der für seine erste Gattin Philippine Welser als Morgengabe Schloss Ambras erbauen ließ.