© Anton Prock 2013

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Sehr schnell erkannte die junge Monarchin, dass sowohl innenpolitisch als auch außenpolitisch dringend Reformen notwendig waren und sie holte sich dazu fähige Berater: Friedrich Wilhelm von Haugwitz, Wenzel Anton Kaunitz sowie Joseph von Sonnenfels und den Mediziner Gerard van Swieten. In diesen Reformen ist der Geist des aufgeklärten Absolutismus zu erkennen. Grundsätzlich verfolgte die Erzherzogin die Einrichtung eines absolutistisch regierten Zentralstaats. Das bedeutete aber auch die Zurückdrängung des Einflusses der Stände in den einzelnen Landesteilen sowie des Adels. Diese Neuerungen konnte sie in den Erblanden Österreich und Böhmen durchsetzen, jedoch nicht in Ungarn, das eine Sonderstellung einnahm. Auch die Österreichischen Niederlande und Mailand hatten Sonderregelungen.


1742 wurde die Haus-, Hof- und Staatskanzlei mit außenpolitischen Kompetenzen gegründet.

Als oberste Behörde für die Verwaltung in Politik und Finanzwesen wurde das „Directorium in publicis et cameralibus“ geschaffen, dem in den einzelnen Ländern wiederum geeignete Ämter unterstanden. Die kleinen Behörde dieses zentralistischen Verwaltungsapparats waren die neuen „Kreisämter“ (ähnlich den späteren Bezirkshauptmannschaften). Dadurch konnten die Stände und der Adel besser überwacht werden. 1760 trennte man die Finanzen von der politischen Verwaltung. Für die Finanzen war nun die „Hofrechenkammer“, für die politische Verwaltung die „Vereinigte österreichisch-böhmische Hofkanzlei“ zuständig.


Im Zuge der Heeresreform verdoppelte Maria Theresia die Stärke ihrer Armee, aus der bisherigen kaiserlichen Armee wurde ein österreichisches Heer. Vorbild in der Umstrukturierung war Preußen.  Die Sollstärke der regulären Armee betrug jetzt 108.000 Mann. Dazu kamen rund 40.000 Soldaten an der Militärgrenze in Südosteuropa. 1751 gründete die Monarchin zur Ausbildung der Offiziere die Theresianische Militärakademie in Wiener Neustadt, die heute noch besteht.


Auch in der Justiz änderte sich viel. So wurde ein Höchstgericht geschaffen. Die Gerichtsbarkeit der Grundherrn wurde stark eingeschränkt. Die neuen Kreisämter nahmen eine Mittelstellung zwischen den Grundherrn und den Bauern ein. Vorher war der Grundherr zugleich der Gerichtsherr über seine Bauern, was sich bei Streitigkeiten zwischen Grundherr und Bauern meist sehr ungünstig für die Bauern auswirkte. Auch wurde erstmals ein einheitliches Strafrecht für alle Habsburgerländer - außer Ungarn - eingeführt. 1776 wurde die Folter abgeschafft.



Abt Johann Ignaz Felbiger wurde mit einer Bildungsreform beauftragt. 1774 führte die Monarchin die „Allgemeine Schulordnung“ oder auch „Theresianische Schulreform“ ein. Auf dem Land wurden einklassige Volksschulen für die sechs- bis zwölfjährigen Kinder eingerichtet. Es war dies jedoch keine allgemeine Schulordnung, sondern eine ständische. Jeder sollte eine Bildung nach seinem Stand erhalten. Es war den unteren Bevölkerungsschichten praktisch nicht möglich, Bildung zu erlangen. Die wirkliche „allgemeine“ Bildungsreform wurde in Österreich erst 1869 durch das „Reichsvolksschulgesetz“ gewährt. Im Hochschulwesen war die Auflösung des Jesuitenordens 1773 von Bedeutung, da dieser die meisten Universitäten kontrollierte. Die Universitäten gingen in staatliche Aufsicht über. Der Arzt Gerard van Swieten gilt als der Begründer der ersten Wiener medizinischen Schule.


Ziel der Wirtschaft war eine Zunahme der Bevölkerung, damit verbunden die Gewährleistung der Ernährung und die Schaffung neuer Verdienstmöglichkeiten. Eine gut funktionierende Wirtschaft brachte mehr Steuereinnahmen und damit die Möglichkeit der Finanzierung einer starken Armee. Der Export wurde verstärkt, der Import durch Zölle eingeschränkt. Das entsprach den Prinzipien des Merkantilismus.

Trotzdem Maria Theresia sehr religiös war, drängte sie den Einfluss der katholischen Kirche zurück und stellte den Staat über die Kirche. Sie war auch strikt gegen jede Toleranz anderen Religionen gegenüber, was zu einem schweren Konflikt mit ihrem Sohn Joseph führte. Protestanten und Juden wurden ausgewiesen, die vertriebenen Protestanten etwa im Banat angesiedelt.