© Anton Prock 2013

Österreich im 18. Jahrhundert


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Der Erhalt der Großmacht - die Pragmatische Sanktion

Kaiser Karl VI. und seine Gattin Elisabeth von Braunschweig-Wolfenbüttel hofften bis zuletzt vergeblich auf einen männlichen Thronfolger. Der 1716 geborene Sohn Leopold verstarb nach sechs Monaten. 1717 kam Maria Theresia zur Welt, 1718 Anna. Die 1724 geborene Tochter Maria Amalia starb mit fünf Jahren.


Schon 1713 begann der Kaiser, die Erbfolge zu regeln. Den Anspruch auf Spanien hielt er, wenn auch erfolglos, aufrecht. In der „Pragmatischen Sanktion“ legte er die Unteilbarkeit der Habsburgerländer und die Möglichkeit der Erbfolge in weiblicher Linie fest. Damit änderte er die Bestimmungen Herzog Rudolfs IV. im Privilegium Maius von 1358/59 ab, in denen der erstgeborene Fürstensohn (Primogenitur) als Nachfolger festgelegt worden war. Zuerst stimmten die europäischen Länder zu.


Kaum war Kaiser Karl VI. im Jahre 1740 verstorben, erhoben die Nachbarländer Ansprüche auf die habsburgischen Erblande, Österreich sollte zerrissen werden. Kurfürst Karl Albrecht von Bayern berief sich auf ein 200 Jahre altes Testament, laut dem angeblich die Wittelsbacher bei Aussterben der männlichen Linie erbberechtigt waren. König Friedrich II. von Preußen, der wie Maria Theresia 1740 an die Regierung kam, zeigte großes Interesse am reichen Schlesien und besetzte das Land. Das bedeutete natürlich Krieg. Maria Theresia sah sich in diesem Österreichischen Erbfolgekrieg Frankreich, Spanien, Sachsen, Bayern und Preußen gegenüber und war fest zum Kampf um ihr Erbe entschlossen. Als Verbündeten gewann sie England und Hilfe fand sie auch bei den ungarischen Adeligen, die Geld und Truppen zur Verfügung stellten.


Letztendlich konnte sie ihre ererbten Gebiete zusammenhalten, nur Schlesien blieb bei Preußen.

PRAGMATISCHE SANKTION

1. Die Habsburgerländer sind 
nicht teilbar.

2. Die Erbfolge ist auch in
weiblicher Linie möglich.

Wien, 1713

                     Kaiser Karl VI.